Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat neue Regelungen für Reisende eingeführt, die Powerbanks mit sich führen. Diese Änderungen, die seit dem 4. Juni 2026 gelten, sollen die Sicherheit in der Luftfahrt erhöhen und sind weitgehend an die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angelehnt. Ein Blick auf diese Vorschriften zeigt, dass sie vor allem auf die Gefahren abzielen, die von Lithiumbatterien ausgehen können. So gab es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle, bei denen Powerbanks Brände verursacht haben – das wollte die CAAT mit diesen neuen Regeln verhindern.
Ein Beispiel für einen solchen Vorfall ereignete sich im Januar 2025 auf einem Air Busan Flug in Südkorea. Hier vermutet man, dass eine Powerbank für den Brand verantwortlich war. Auch auf einem Bangkok Airways Flug von Samui nach Hongkong musste der Flieger im Juli 2025 umgeleitet werden, nachdem es zu einem Brand aufgrund einer Powerbank kam. Diese und ähnliche Vorfälle haben dazu geführt, dass die CAAT nun klare Vorschriften erlassen hat, die das Mitführen von Powerbanks regulieren. Natürlich sind viele Fluggesellschaften, unter anderem Thai Airways International, bereits dazu übergegangen, diese Vorgaben zu befolgen.
Die neuen Vorschriften im Detail
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen sind, dass Powerbanks nur im Handgepäck erlaubt sind. Im aufgegebenen Gepäck haben sie nichts zu suchen. Außerdem darf die Kapazität einer Powerbank 100 Wattstunden (Wh) oder 20.000 Milliampere-Stunden (mAh) nicht überschreiten. Wer eine Powerbank mit einer Kapazität zwischen 101 und 160 Wh mitnehmen möchte, benötigt die ausdrückliche Genehmigung der Fluggesellschaft. Das ist ja schon mal eine interessante Hürde, oder? Zudem dürfen Powerbanks ohne klare Kennzeichnung oder sichtbare Kapazitätsangaben gar nicht erst an Bord.
Jeder Passagier darf maximal zwei Lithiumbatterien mitführen, und während des Fluges dürfen die Powerbanks nicht zum Laden anderer Geräte verwendet werden. Das klingt fast wie ein Aufruf, sich einfach mal zurückzulehnen und die Technik für eine Weile ruhen zu lassen. Außerdem müssen die Powerbanks an leicht erreichbaren Stellen verwahrt werden, nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vermeidung von Kurzschlüssen: Passagiere sind angehalten, ihre Powerbanks in der Originalverpackung oder in speziellen Schutzhüllen aufzubewahren.
CAAT-Direktor ACM Manat Chavanaprayoon hat betont, dass diese Vorschriften vor allem der Sicherheit dienen und nicht dazu gedacht sind, Passagiere unnötig einzuschränken. Das ist ja beruhigend! Aber auch die ICAO hat ihre eigenen Richtlinien, die ab dem 27. März 2026 in Kraft treten werden. Diese erlauben ebenfalls nur zwei Powerbanks pro Passagier und das Aufladen während des Fluges bleibt untersagt. Flugbesatzungen dürfen ihre Powerbanks weiterhin nutzen, was ja auch sinnvoll ist, schließlich sind sie während des Flugs für die Sicherheit an Bord verantwortlich.
Die internationale Perspektive
Die ICAO hat diese Vorschriften eingeführt, um aufkommende Risiken zu adressieren, und die Änderungen wurden durch das Dangerous Goods Panel der Organisation empfohlen. Auch hier zeigt sich, dass die Sicherheit im Luftverkehr eine hohe Priorität hat. Mit dem Ziel, null Todesfälle und netto null Kohlenstoffemissionen bis 2050 zu erreichen, wird der gesamte Luftverkehrssektor zunehmend strenger reguliert.
Die Komplexität des Lufttransports von Lithiumbatterien nimmt nicht nur aufgrund nationaler Vorschriften zu, sondern auch durch internationale Standards. Ab 2026 müssen Batterien, die per Luftfracht verschickt werden, bestimmte Vorschriften erfüllen. Dazu gehören IATA DGR, ICAO-Anweisungen und UN38.3. Die Nachfrage nach Elektromobilität und tragbaren Energiesystemen führt zu einem ständigen Wandel in der Regulierungslandschaft. Hier wird es spannend, denn der Versand von Lithiumbatterien wird zunehmend kompliziert – nicht konforme Sendungen können zu Ablehnungen, Zollverzögerungen und sogar Geldstrafen führen.
Wer also plant, seine Powerbank auf Reisen mitzunehmen, sollte sich gut vorbereiten. Die Vorschriften sind klar, und wer sie missachtet, kann schnell in Schwierigkeiten geraten. Auf die Verpackung, Kennzeichnung und den Ladezustand kommt es an. Das Ganze ist ein bisschen wie ein Tanz – man muss die Schritte genau kennen, um nicht aus dem Takt zu geraten. Die Sicherheit von Passagieren und Besatzungen hat nun mal oberste Priorität, und das sollte für jeden Reisenden eine Selbstverständlichkeit sein.