Ein bisschen schockierend, was man so am Flughafen erleben kann, oder? Vor kurzem wurden am Detroit Metro Airport Zollbeamte fündig: Sie haben einen Traumfänger beschlagnahmt, der aus den Überresten geschützter Arten gefertigt war. Darin war der Schädel eines Affen und Knochen, die als Teile eines Pythons identifiziert wurden. Beide Tierarten stehen unter Schutz und ihre Haltung, egal ob lebendig oder tot, erfordert spezielle Genehmigungen. Es ist wirklich verrückt, was alles auf dem internationalen Markt unterwegs ist, und das macht die Arbeit der Zollbeamten umso wichtiger.

Marty Raybon, der Direktor der operativen Abteilung von U.S. Customs and Border Protection (CBP) in Detroit, hat das Ganze sogar in einem Warnvideo auf sozialen Medien geteilt. Der Zoll hat die Aufgabe, nicht nur die Gesetze verschiedener Behörden durchzusetzen, sondern auch die Gesundheit der Gemeinschaft und die Sicherheit einheimischer Tierarten zu schützen. Wer Fragen zu erlaubten Gegenständen hat, kann sich an das Informationszentrum des CBP wenden, das von Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr ET erreichbar ist. Die Nummer? 877.277.5511.

Artenschutz weltweit

Artenschutzrechtliche Regelungen sind nicht nur ein Thema in den USA, sondern gelten auch in der EU und darüber hinaus. Für Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen, sind sie von zentraler Bedeutung. Ausgestopfte Tiere, Tierteile und bestimmte Pflanzen können ebenfalls unter den Artenschutz fallen. Und jetzt kommt’s: Händler haben nicht die Befugnis, „Ausfuhrbescheinigungen“ auszustellen. Nur die zuständigen Behörden im Urlaubsland dürfen amtliche Genehmigungen erteilen. Das bedeutet, dass viele geschützte Arten, die ohne die erforderlichen Papiere eingeführt oder ausgeführt werden, beschlagnahmt werden.

Die Konsequenzen sind nicht ohne – bei der Mitnahme von geschützten Exemplaren drohen nicht nur Beschlagnahmungen, sondern auch Geldstrafen. Dabei gilt der Artenschutz für lebende und tote Tiere, Pflanzen, Teile davon und sogar Produkte, die Bestandteile enthalten, wie Stör-Kaviar oder bestimmte Arzneimittel. Praktisch alles, was aus einer geschützten Art stammt, fällt unter diese Regelung. Beispiele für solche Produkte sind Elfenbein, Jagdtrophäen und exotische Pelze. Es ist also wirklich wichtig, sich vor einer Reise zu informieren, was man mitnehmen darf.

Regelungen und Ausnahmen

Reisende sollten sich auch über die Ausnahmen für die persönliche Nutzung im Klaren sein. Man darf beispielsweise bis zu 125 g Stör-Kaviar mitnehmen, bis zu drei Regenstöcke aus Kaktus oder bis zu vier Lederwaren von Krokodilen. Komischerweise gibt es auch Regelungen für Seepferdchen und Riesenmuscheln. Aber Vorsicht: Bei Postsendungen gibt es keine Ausnahmen. Hier gilt, alles muss durch den Zoll. Die Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ hilft dabei, die richtigen Informationen über geschützte Arten in verschiedenen Ländern zu finden.

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Seit 1973 gibt es das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). Dieses verlangt die Vorlage von behördlichen Dokumenten (CITES-Dokumente) beim grenzüberschreitenden Verbringen geschützter Arten. Innerhalb der EU sind die Vorschriften oft etwas lockerer, zumindest was den Transport angeht – in Deutschland muss aber der Halter nachweisen, dass seine Exemplare rechtmäßig eingeführt wurden. Das ist ein ganz schöner Aufwand, aber es dient dem Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt.

Wer noch mehr über die Zuständigkeiten und Vorschriften erfahren möchte, sollte sich die Website des Bundesamtes für Naturschutz anschauen. Dort gibt es auch Infos zu Jagdtrophäen und deren Einfuhr. Schließlich ist der Schutz unserer Natur eine gemeinschaftliche Aufgabe, und jeder kann dazu beitragen, indem er sich gut informiert und verantwortungsbewusst handelt.